Anwaltskanzlei Braun Paschke Narloch
Kurze Bearbeitungszeiten sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus ist bei uns die Kommunikation mit unseren Mandanten in der deutschen bzw. der englischen Sprache sichergestellt.
Das garantieren sowohl die deutschen Rechtsanwälte als Muttersprachler als auch die polnischen Anwälte, die die deutsche bzw. die englische Sprache verhandlungssicher beherrschen.
Für unsere Kollegen stehen wir sehr gerne als Korrespondenzanwälte in Gerichts- oder behördlichen Prozessen sowie als Empfangsbevollmächtigte in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.