Arbeiten im Ausland hat sich in den letzten Jahren zu einem wachsenden Trend unter Deutschen entwickelt. Beeinflusst wird es durch verschiedene Faktoren und hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Personen.
Karriere im Ausland
Im Ausland zu arbeiten bietet viele berufliche Möglichkeiten.Das ist auch der Hauptantrieb, warum sich immer mehr Deutsche für eine internationale Karriere entscheiden. Wer im Ausland arbeiten möchte, der sucht neuen Herausforderungen, die er so in der Heimat Deutschland möglicherweise nicht finden können. Im Ausland finden sich oft interessante Stellenangebote in verschiedenen Branchen und ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in einem internationalen Umfeld weiterzuentwickeln. So entwickeln sie sich beruflich weiter und können teilweise schneller aufsteigen.
Ein weiterer Grund für das Arbeiten im Ausland ist die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln. Durch den Kontakt mit unterschiedlichen Kulturen, Arbeitsweisen und Sprachen können sie ihre interkulturellen Kompetenzen erweitern und ihre Perspektive auf die Welt erweitern. Diese Erfahrungen sind nicht nur für die persönliche Entwicklung, sondern auch für zukünftige berufliche Chancen von unschätzbarem Wert. Arbeitgeber schätzen oft Bewerber, die über internationale Erfahrungen verfügen und in der Lage sind, in einem globalen Umfeld zu arbeiten.
Arbeitssuche im Ausland
Viele Deutsche gehen ins Ausland, weil sie meinen, dass sie dort eher einen Job finden. Das stimmt nicht immer, wie die hohen Arbeitslosenzahlen in anderen europäischen Ländern, wie z. B. in Spanien, zeigen. Auch die Jobsituationen und Stellenangebote unterscheiden sich im Ausland noch von Region zu Region.
Und doch bietet gerade der europäische Arbeitsmarkt in bestimmten Branchen eine gute Option, um eine Arbeit im Ausland zu finden. Davon profitiert man beruflich als auch privat. Ein Arbeitsaufenthalt als Deutscher im Ausland erhöht die berufliche Qualifikation und kann die Karriere ein gutes Stück vorantreiben.
Deutsche Arbeitskräfte sind im Ausland nach wie vor gefragt. Nicht zuletzt wegen des dualen Ausbildungssystems, das die deutschen Azubis mit Betrieben schon während ihrer Ausbildung zusammenbringt. Der Vorteil: Die Auszubildenden werden mit deutlich mehr Praxiserfahrung ins Berufsleben entlassen.
Im Ausland sind nach wie vor die IT-Branche, Gesundheitswesen, Finanzen und Unternehmensberatung interessante Bereiche, um einen Job zu finden. Gern gesehen sind deutsche Arbeitskräfte auch in der Tourismusbranche und als Lehrer.
Jeder Job im Ausland stellt zusätzliche Anforderungen an die Arbeitnehmer. Selbst wer in einem EU-Staat wie Frankreich oder Portugal für kurze Zeit leben oder dort arbeiten möchte, tut gut daran, sich im Vorfeld mit den Verwaltungsabläufen im Ausland vertraut zu machen, um bösen Überraschungen und nervenaufreibenden Prozeduren beim Arbeiten im Ausland vorzubeugen.
Bei längeren Jobs im Ausland ist es besonders wichtig, dass Sie als Deutscher im Ausland sich mit den privatversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten Ihres Auslandsaufenthaltes und den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten des Lebens im Ausland auseinandersetzen.
Jobangebote im EU-Ausland finden
Für die Jobsuche im Ausland können sich Deutsche, die ins Ausland ziehen wollen, an die Zentrale Auslandsvermittlung und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit wenden. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Arbeiten im Ausland. Ebenso können interessierte deutsche Auswanderer passende Jobangebote im Ausland auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit suchen, wobei hier hauptsächlich Stellenangebote von mittelständischen Firmen im Ausland gelistet sind.
Tipps und Hilfe beim Arbeiten im Ausland
In Europa gab es die sogenannte Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern, d. h., diese durften nur dann die Stelle in Deutschland antreten, wenn keine geeigneten Bewerber aus Deutschland und anderen (alten) EU-Staaten gefunden wurden. Im Gegenzug galt dies für deutsche Arbeitnehmer im Ausland ebenso. In den osteuropäischen Ländern benötigten die Deutschen im Ausland daher auch eine Arbeitsgenehmigung für das jeweilige Ausland. Seit 2014 hat sich dieses Thema jedoch europaweit erledigt und der Arbeitsmarkt in der EU ist vollständig geöffnet.
Arbeitsvertrag für Expats | Welche vertragliche Regelung passt am besten?
Beim Thema Rente denken viele Deutsche, dass sie ihre Ansprüche darauf verlieren, wenn sie im Ausland arbeiten. Es jedoch ist inzwischen EU-weit geregelt, dass eben dies verhindert wird. Hier kann man sich von den sog. EURES-Beratern weiterhelfen lassen.
Bei einer Bewerbung wollen Sie Ihrem Arbeitgeber im Ausland mitteilen, was Sie können und was genau Ihre berufliche Qualifikation ausmacht. Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, die richtige Berufsbezeichnung in der jeweiligen Landessprache formulieren zu können. Hier ist in der Regel eine andere Bezeichnung notwendig als die Ihnen geläufige. Man findet die richtigen Berufsbezeichnungen unter www.bibb.de. Z. B. heißt eine Informatikkauffrau in England "Information technology officer" und ein Zimmerer in Frankreich "Charpentier".
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich seine Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen professionell übersetzen lassen. Preislich beginnen diese Übersetzungen für Anschreiben, Lebenslauf oder auch Zeugnisse ab ca. 50 Euro. Nicht wenig Geld, aber je nach Stellenangebot und Unternehmen lohnt sich ein absolut professioneller und fehlerfreier Auftritt.
Auch die Ausbildungswege sind für ein und denselben Beruf je nach Land unterschiedlich geregelt. Erzieher werden z. B. in Deutschland an Berufsfachschulen ausgebildet und in Frankreich an Hochschulen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Agentur für Arbeit auch noch eine Erläuterung der Abschlusszeugnisse. Die Europass-Zeugniserläuterungen sollen hier Abhilfe schaffen, indem sie die Berufsausbildung und die Benotungskriterien näher erläutern sowie Auskunft geben über Kompetenzen, die der Bewerber bereits erlangt hat. Die EU hat hier auch einen internationalen Hochschulzeugnis-Vergleich, das "European Credit Trasfer and Accumulation System" (ECTS) erstellt. Mit diesem Anerkennungssystem kann man die einzelnen Abschlüsse vergleichen und somit "bewerten". Z. B. umfasst ein Master 120 und ein Bachelor 180 Credits.
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Ausland ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt, z. B. ist der Kündigungsschutz in den skandinavischen Ländern eher schwach, dennoch haben Deutsche den Vorteil, in Skandinavien von einem sehr stabilen sozialen Netz aufgefangen zu werden. Hier sieht es z. B. in den osteuropäischen Ländern und England längst nicht so gut aus, wenn Deutsche dort arbeitslos werden sollten.
Bei Jobs im Ausland ist besonders darauf zu achten, dass der Arbeitsvertrag schriftlich fixiert wird. Als deutscher Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer in der EU gilt die Regelung der Gleichbehandlung aller EU-Bürger, d. h., man hat als Deutscher im Ausland das Recht, genauso behandelt zu werden wie die heimischen Berufstätigen in dem jeweiligen Land. Wenn Sie nicht sicher sind oder sich nicht gleichbehandelt fühlen, lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten.
Will man im Ausland leben und arbeiten, so sollte das Thema der Sozialversicherung für die ganze Familie im Ausland geregelt sein. Hierbei geht es um Rentenansprüche, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung und Familienleistungen im Ausland.
Prinzipiell haben die EU und die Schweiz das so geregelt, dass möglichst wenige Nachteile für Arbeitnehmer im Ausland entstehen sollen. D. h., es wurden Abkommen vereinbart, durch welche die sozialen Rechte beibehalten oder auf das jeweilige Land übertragen werden können. Zum Beispiel sollen keinerlei Rentenansprüche wegen einer Arbeit im Ausland verloren gehen.
Die EU hat für einige Fälle einheitliche Formulare entwickelt. Denken Sie z. B. daran, dass Sie die notwendigen E-Formulare ausfüllen, wenn Sie in der EU auf Arbeitssuche gehen und zugleich noch bis zu drei Monate Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen wollen. Dafür müssen Sie vor der Ausreise einen entsprechenden Antrag stellen (E303), den Sie dann der europäischen Auslands-Arbeitsverwaltungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorlegen müssen, damit Ihre Zahlungen als Deutscher im Ausland weiter laufen.
Und auch bei der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie als Expat rechtzeitig das Formular E301 ausfüllen, auf welchem Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten als Arbeitnehmer im Ausland aufgelistet sind. Das benötigen Sie dann wieder, wenn Sie z. B. in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen wollen oder um Ihre Rentenansprüche darzulegen.
Generell ist es als Arbeitnehmer in der EU so geregelt, dass, wenn Deutsche im Ausland einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sie auch den dortigen Rechten und Sozialversicherungsregelungen unterliegen. Doch das ist nicht immer so. Z. B. bei Mitarbeitern, die ins Ausland entsandt werden, verhält sich die rechtliche Lage wieder anders. Daher sollten Sie sich hier umfassend bei Fachexperten beraten lassen, z. B. dem deutschen Rentenversicherungsträger.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Die Auslandstätigkeit eines Inländers oder die Inlandstätigkeit eines Ausländers führt neben diversen Fragestellungen für den Arbeitgeber und gegebenenfalls auch für den Arbeitnehmer zu weitergehenden Konsequenzen.
Welche Fragestellungen und Hinweise Sie beachten sollten:
Für den Arbeitgeber
- Handelt es sich um eine Arbeitnehmerentsendung?
- Beachtung internationaler Steuerregelungen:
- OECD-Musterabkomen
- DBA o Auslandstätigkeitserlass (ATE)
- Bestehen einer steuerlicher Rückfallklausel?
- unbeschränkte Steuerpflicht
- Wohnsitz
- Gewöhnlicher Aufenthalt (183 Tage)
- Kurzeinsätze ggf. wiederholend
- Prüfung des steuerlichen Arbeitgeberstatus
- Beachtung der internationalen Gewinnabgrenzung bei verbundenen Unternehmen
- Gesetzliche Änderungen während der Auslandstätigkeit
- Steuerliche Gestaltung der Vergütungsmodelle
Für den Arbeitnehmer
- Beachtung internationaler Steuerregelungen:
- OECD-Musterabkommen
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Unbeschränkte Steuerpflicht:
- Wohnsitz
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Besteuerung im Jahr des Wohnsitzwechsels
- Wie werden Aufwendungen berücksichtigt?
- Beschränkte Steuerpflicht
- Liegen nach Wohnsitzwechsel weitere inländische Besteuerungsmerkmale vor?
- Bestanden schon vor dem Wohnsitzwechsel ausländische Besteuerungsmerkmale?
- Welche Konsequenzen ergeben sich im Jahr der Rückkehr?
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Wer bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt ist, sollte vor seiner Abreise eine ärztliche Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen.
Zu Arbeitsmedizinische Vorsorge
Medizinische Infrastrukturen
Bei einem geplanten längeren Aufenthalt im Ausland ist es grundsätzlich ratsam, sich über die medizinische Infrastruktur im jeweiligen Aufenthaltsland zu informieren, um sich vor eventuellen Überraschungen im Notfall zu schützen.
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Eingewöhnung im Ausland
Als internationales Unternehmen sollten Sie Ihre Expats und deren Angehörige intensiv auf die bevorstehende Zeit im Ausland vorbereiten. Die größten Herausforderungen stehen meist an, wenn die Familie mit dem Alltag im Entsendungsland konfrontiert wird.
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