Anwaltskanzlei Buonvino
Die Kanzlei Buonvino bietet Unternehmen und Privatpersonen eine qualifizierte Rechtsberatung bezüglich Fragen des italienischen Rechts sowie des internationalen Privatrechts in italienischer, deutscher und englischer Sprache an. Frau Buonvino ist als italienische Rechtsanwältin (avvocato) hauptsächlich in den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht tätig. Daneben ist die Kanzlei im Rahmen von Rechtsstreitigkiten im Bereich Zivil- sowie Gesellschaftsrecht forensisch tätig.