Honorarkonsul Dr. Martin Meyer
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Amtsbezirk:
Fürstentum Liechtenstein
Es können keine Passanträge entgegengenommen werden.
Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten können von schweizerischen Behörden ausgestellt werden, wie in Teil B des Vordrucks angegeben ist.