Leonhardt & Dietl
Die im Jahre 1976 in Buenos Aires durch die Rechtsanwälte Thomas Leonhardt und Rodolfo Dietl gegründete Kanzlei Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht ist bestrebt, ihren Mandanten durch die Qualität ihrer Arbeit und den persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter eine optimale Betreuung zu bieten.
Sie ist zu einem zuverlässigen Partner inländischer und internationaler Unternehmen geworden und hat sich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen, welche derzeit mehr als 70% der Mandantschaft ausmachen, sowie auf diejenige von ausländischen Privatpersonen spezialisiert.