Peter Alefeld
Die Kanzleigründer Peter Alefeld und Dr. Christoph Kremer sind beide sowohl als französischer Avocat à la Cour in Toulouse als auch als deutscher Rechtsanwalt in München zugelassen.
Aufgrund unserer Kenntnisse des deutschen und des französischen Rechts sind wir beratend in Deutschland und Frankreich tätig und vertreten Ihre Interessen vor deutschen und französischen Gerichten.
Wir beraten Sie im deutschen, im französischen und im internationalen Recht, insbesondere in folgenden Bereichen:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Forderungsvollstreckung / Inkasso
Familienrecht
Immobilienrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht