Rechtsanwalt Michael R. Jackson
Herzlich willkommen bei dem amerikanischen Rechtsanwalt, Michael R. Jackson, Attorney-at-Law! Herr Jackson vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland bei einer Vielzahl von Prozessangelegenheiten vor amerikanischen Staats- und Bundesgerichten. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Vertretung von deutschsprachigen Mandanten im Bereich von nationalen und internationalen Zivilprozessen, einschließlich Geschäfts- und Vertragsstreitfällen; Personenschäden und widerrechtlich herbeigeführten Tod; Schmerzensgeldanspruch / Schadensersatzanspruch; Ärztehaftpflicht; und Immobilienrecht. Herr Jackson vertritt seine Mandanten sowohl bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten.