SEP PANHALEUX & GNAN Avocats – Rechtsanwälte
Unsere Kanzlei wurde 2001 aus dem Zusammenschluss deutscher und französischer Rechtsanwälte gegründet, die bereits Jahre lang auf dem Gebiet des deutsch-französischen Rechtsverkehrs gearbeitet haben. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im französischen und europäischen Wirtschafts- und Privatrecht.
Unsere Anwälte sind sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ausgebildet und zum Teil auch in beiden Ländern als Rechtsanwalt/Avocat zugelassen. Damit können wir unseren deutschsprachigen Mandanten in ihrer Sprache die juristischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Gegebenheiten in Frankreich erklären und das Verständnis für die Sichtweise und das Vorgehen des französischen Verhandlungs- und Vertragspartners vermitteln.