Briefwahl für Deutsche im Ausland

Bundestagswahl 2025: Herausforderungen für Deutsche im Ausland

21.01.2025

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt Deutsche im Ausland vor besondere Herausforderungen. Der enge Zeitrahmen für die Briefwahl könnte dazu führen, dass Stimmen aus weit entfernten Ländern nicht rechtzeitig eintreffen.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich sind Deutsche im Ausland wahlberechtigt, die weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und über 18 Jahren sind. Zudem darf ihr letzter gemeldeter Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 25 Jahre zurückliegen und sie müssen nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben.

Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht? Dennoch können Sie vielleicht wahlberechtigt sein. Diese weiteren Berechtigungsgründe sind nicht einfach zu verstehen. Im Amtsdeutsch heißt es: „Wahlberechtigt ist auch, wer am Wahltag im Ausland lebt, aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen erworben hat und von den politischen Verhältnissen in Deutschland betroffen ist.“

Nun, was ist damit gemeint? Die Dokumente der Bundesrepublik arbeiten hier auch mit Beispielen, da es keine festen Rahmenbedingungen, sondern immer der Einzelfall betrachtet wird. Die Entscheidung darüber trifft dann die jeweilige Gemeinde. So kann eine Deutsche, die vor dem 14. Lebensjahr Deutschland verlassen hat, aber regelmäßig Deutschland besucht, ebenso wahlberechtigt sein, wie ein Rentner, der vielleicht schon länger als 25 Jahre im Ausland lebt, aber noch eine Ferienwohnung in Deutschland besitzt. Oder auch Grenzpendler, die im Ausland leben, aber täglich zu ihrer Firma nach Deutschland pendeln, zählen zu den Wahlberechtigten. Weitere Beispiele für diese besondere Wahlberechtigung gibt es in diesem PDF.

Was muss ein wahlberechtigter Deutscher im Ausland nun tun, um zu wählen?

Zunächst einmal muss dieser offizielle Antrag heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden und der zuständigen Gemeinde im Original zugeschickt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist leider nicht ausreichend.

Wohin müssen Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen schicken?

Und wohin müssen die Unterlagen gesendet werden? Welche Gemeinde ist zuständig? Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, für den ist die Gemeinde zuständig, bei der man zuletzt gemeldet war. Die Adressen hierfür gibt es im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes oder auf der Internetseite der Gemeinde.

Wer niemals in Deutschland (für mindestens drei Monate) gemeldet war, aber aufgrund der engen Verbindung wahlberechtigt ist, für den ist die Gemeinde zuständig, wo diese enge Verbindung deutlich wird. Also, der Ort, den die im oben genannten Beispiel genannte Deutsche regelmäßig besucht oder in dem der Rentner seine Ferienwohnung hat oder wo die Firma angesiedelt ist, in der man als Grenzpendler arbeitet. Wenn tatsächlich kein Ort festgestellt werden kann, wird es komplizierter. Nun ist die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren im heutigen Bundesgebiet zuständig.

Zeitdruck bei der Stimmabgabe

Die knappen Fristen stellen bei dieser Wahl ein besonderes Problem dar: Die Stimmzettel werden erst nach dem 30. Januar versendet. Angesichts der begrenzten Zeit für den Versand und Rücklauf der Unterlagen könnte es schwierig werden, insbesondere aus entlegenen Ländern wie Neuseeland oder Namibia rechtzeitig Stimmen einzusammeln. Viele deutsche Auslandsvertretungen bieten jedoch einen amtlichen Kurierdienst an, um die Wahlbriefe schneller nach Deutschland zu bringen.

Bedeutung der Auslandsstimmen

Wie viele Deutsche im Ausland wahlberechtigt sind, lässt sich mangels Meldepflicht schwer abschätzen. Experten vermuten, dass es sich um drei bis vier Millionen Menschen handelt. Die Zahl der registrierten Wähler steigt stetig: 2013 waren es rund 67.000, 2021 bereits 129.000. Die tatsächliche Beteiligung wird allerdings nicht erfasst. Wie viele Auslandsdeutsche sich für die diesjährige Wahl registrieren, wird erst nach Ablauf der Frist am 2. Februar bekannt sein.

Warum müssen sich Auslandsdeutsche immer neu anmelden?

Die Frage, die sich stellt, warum Deutschland diesen Aufwand betreibt und vor allem, warum sich Deutsche im Ausland bei jeder Wahl erneut anmelden müssen. Die Gründe sind recht logisch: Nur so werden die Briefwahlunterlagen definitiv an die korrekte Adresse im Ausland verschickt. Den Ämtern in Deutschland können nicht stets die aktuellen Adressen aller Auslandsdeutschen vorliegen, da Deutsche im Ausland Umzüge oder Sterbefälle melden müssen. Daher kann nur auf diesem komplizierten Weg Wahlbetrug verhindert werden. Ob es zukünftig eine verlässliche elektronische Variante geben wird, ist offen.

Bislang ist die einzige elektronische Unterstützung für künftige Wahlen, dass sich Auslandsdeutsche in die sogenannte Elefandliste eintragen. Damit werden sie über zukünftige Wahltermine zumindest per E-Mail informiert und verpassen so keine Fristen.

In anderen Ländern ist die Wahl für Bürger im Ausland oft einfacher geregelt. So erhalten österreichische Staatsbürger ihre Wahlunterlagen automatisch an ihre Auslandsadresse. In Frankreich und Italien können Wähler ihre Stimmen teils direkt in Auslandsvertretungen abgeben.

Wichtig zum Abschluss: Wer noch in Deutschland gemeldet ist, da man sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, kann auf diese Weise keine Briefwahl beantragen. Die Unterlagen für die mögliche Briefwahl werden, wie bei allen anderen in Deutschland gemeldeten Bürgern, an die Meldeadresse im Inland verschickt.

Wie immer gilt, dass dieser Beitrag keine Garantie auf dauerhafte Gültigkeit ist. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Bundeswahlleiters, wenn Sie Nachfragen haben oder etwas unklar ist.